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Staatliche Förderung einbruchhemmender Maßnahmen
Staatliche Förderung einbruchhemmender Maßnahmen durch die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Rahmen ihrer Programme "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren" bereits seit einiger Zeit eine Vielzahl von Maßnahmen zur Modernisierung von Haus und Wohnung. Ende November 2015 sind auch Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen aufgenommen worden. Das bedeutet für Sie folgendes: Wenn Sie als Eigentümer oder Mieter zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche in Sicherheitstechnik und deren fachgerechten Einbau investieren, können Sie unter Umständen einen Anteil der Kosten zurückkriegen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen!
Was wird gefördert?
Es werden alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit einbruchhemmender Maßnahmen erforderlich sind. Das sind sowohl Materialkosten, als auch der fachgerechte Einbau bei Ihnen zuhause. Ab einer Mindestinvestition von 2.000 Euro können Sie 10 Prozent der Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz fördern lassen, jedoch maximal 1.500 Euro.
Hier eine Liste der förderfähigen Maßnahmen:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Einbau von Türspionen
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Was gibt es zu beachten?
Für die Einzelmaßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. So gelten für die unterschiedlichen Kategorien entsprechende DIN-Normen, die die Produkte erfüllen sollten, damit Sie Aussicht auf Förderung haben. Die Hersteller von einbruchhemmender Sicherheitstechnik sind zum aktuellen Zeitpunkt bemüht, umfassend zu ihren Produkten zu informieren. Wir werden an gegebener Stelle darüber berichten (Stand: Dezember 2015).
Um Ihr Projekt gefördert zu bekommen, sind folgende Schritte nötig:
* Wenn Sie bei der Installation in Eigenleistung treten, muss durch ein Fachunternehmen des Handwerks die fachgerechte Durchführung bestätigt werden.
Für wen lohnt sich eine Förderung durch die KfW?
Aufgrund der Rahmenbedingungen lohnt sich die Förderung nicht für jeden gleich viel. Heimwerker, die kleinere Projekte gerne in Eigenleistung installieren würden, profitieren nur dann, wenn ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen bestätigt.
Wer sein Haus oder seine Wohnung gegen Einbrüche absichern möchte, muss also für die KfW-Förderung zuerst richtig tief in die Tasche greifen. Somit lohnen sich der bürokratische Aufwand und die Wartezeit bei der Antragsstellung vor allem für größere Projekte, etwa im Rahmen einer Grundsanierung. Für kleinere Einzelmaßnahmen unter einem Gesamtwert von 2.000 Euro zahlt die KfW keine Förderbeträge aus.
Die genauen Bedingungen der Förderung erfahren Sie auf den Seiten der KfW:
Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.