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Sicherer BTM-Tresor: Betäubungsmittel gesetzeskonform Aufbewahren!
Bei der Aufbewahrung und Lagerung von Betäubungsmitteln (BTM) unterliegen Apotheken, Ärzte, Kliniken, Praxen, Pflegedienste und Altenheime strengen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften! Denn das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) schreibt in § 15 vor, dass jeder, der am Verkehr mit Betäubungsmitteln teilnimmt, verpflichtet ist, die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Wegnahme zu sichern. Wir bieten daher in unserem Sortiment zugelassene BTM Tresore (betäubungsmitteltresor) an, die den "Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsprechen.
- Erforderlich sind zertifizierte Wertschutzschränke mit mindestens Widerstandsgrad I nach EN 1143-1.
- Wertschutzschränke oder Tresore für BTM mit einem Gewicht von weniger als 1000 kg müssen nach EN 1143-1 verankert werden.
Kaufen Sie bei uns einen BTM-Tresor nach EN 1143-1, der den gesetzlichen Vorschriften für die Lagerung von Betäubungsmitteln entspricht!
BTM-Tresore für die sichere Aufbewahrung von Betäubungsmittel
Die zertifizierten BTM-Tresore ermöglichen die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Betäubungsmittel nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Das Gesetzt besagt, dass jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern hat. In unserem Tresor-Shop finden Sie eine große Auswahl an verschiedenen Tresoren, die für die sichere Aufbewahrung von Betäubungsmittel nach EN 1143-1 zertifiziert sind.
Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken
Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern.
Krankenhaus-Teileinheiten (Stationen o.ä.), Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime
Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 0 oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 200 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von Betäubungsmittelmengen, die höchstens den durchschnittlichen Tagesbedarf einer Teileinheit darstellen und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch Einschließen so zu sichern, dass eine schnelle Entwendung wesentlich erschwert wird.
Die Aufbewahrung der entsprechenden Schlüssel ist durch einen schriftlichen Verteilerplan zu regeln. Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam zu nehmen.